Kleingärtnerverein Nappenfeld e.V.
Merkblatt für Neumitglieder
(Ausgabe 05/2022)
Wertes neues Mitglied !
Als neuem Mitglied des Kleingärtnerverein Nappenfeld e.V. in Bottrop wurde Ihnen bei Eintritt in den Verein auch unsere Vereinssatzung übergeben. Wir bitten Sie, diese so bald wie möglich in Gänze durchzulesen, um über die Eckpunkte unseres Vereinslebens und über die Rechte und Pflichten als Pächter informiert zu sein. Sollten Sie dann Fragen haben, so werden wir gerne behilflich sein. Bitte wenden Sie sich dann an uns, an den Vorstand und die Obleute.
Vorab möchten wir aber auf wesentliche Punkte verweisen, die für Neumitglieder erfahrungsgemäß oftmals problembehaftet sind.
1. Der Kleingarten ist gemäß Vereinssatzung nur kleingärtnerisch zu nutzen. Gewerbliche Nutzung und Nutzung zu Wohnzwecken ist unzulässig.
2. Jegliche bauliche Veränderung an der Laube, sowie die Einrichtung einer festen Terrassenüberdachung bedürfen der vorherigen Erlaubnis des Vorstandes. Selbiges gilt für das Aufstellen von Geräte- und Gewächshäusern, sowie für die Errichtung einer Teichanlage.
3. Planschbecken für Kinder, (mit maximal 2m Durchmesser und 40 cm Wassertiefe) aufzustellen ist erlaubt. Das Errichten bzw. das Aufstellen von Schwimmbecken jedweder Art und Größe ist nicht erlaubt.
4. Schornsteine und Feuerstellen innerhalb der Laube sind zu demontieren. Die Neueinrichtung von Schornsteinen und Feuerstellen ist unzulässig. Das Verbrennen von Abfällen jedweder Art und von Strauch- und Baumschnitt ist innerhalb des Kleingartengeländes verboten.
5. Ruhe und Ordnung
1. Pächter sind verpflichtet, auf Einhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit für sich, seine Angehörigen und Gäste zu achten
2. Eine den Nachbarn belästigende und den Erholungswert beeinträchtigende Geräuschbelästigung ist unzulässig. Die Nutzung von geräuschverbreitenden Geräten ist nur
montags bis freitags von 8 – 13 Uhr und von 15 – 19 Uhr, sowie
samstags von 8 -17 Uhr erlaubt.
Gesetzliche Feiertage und Sonntage sind gänzlich von dieser Erlaubnis ausgeschlossen. Die Nachtruhezeit von 22 - 6 Uhr ist unbedingt immer einzuhalten.
3. Das Parken von Kraftfahrzeugen ist innerhalb der Kleingartenanlage nicht erlaubt. Es sind die eingerichteten Parkplätze zu benutzen.
Das Befahren der Anlage mit Kraftfahrzeugen ist nur zu Transportfahrten erlaubt, wenn andere Transportarten nicht zumutbar sind.
6. Der Pächter hat die Grenze zur Nachbarparzelle vorschriftsmäßig sauber und von Bewuchs frei zu halten, sodass der Nachbar gärtnerisch nicht beeinträchtigt wird.
7. Die Pflege des Begleitgrüns vor und hinter der Parzelle ist in der Vereinssatzung grob und in einem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11. April 2010 verbindlich geregelt. Hecken ( bzw. Bepflanzung ) vor dem Garten dürfen nicht höher als 1,2m sein, Hecken hinter der Parzelle sind auf die Höhe der Dachrinne der Laube zu begrenzen.
8. Die Bepflanzung der Parzelle ist durch die gültige Gartenordnung geregelt, wobei mindestens 1 Drittel der Fläche der Parzelle dem Anbau von Obst und Gemüse vorbehalten bleiben muss. Das Bepflanzen mit Nadelhölzern, Koniferen und Waldgehölzen ist auf jeden Fall unzulässig.
9. Die Kleingärtner sind gehalten, sich in gärtnerischen Fragen von
unserem Fachberater beraten zu lassen. Der Fachberater in
unserem Verein:
Josef Beben
9. Im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit haben die Mitglieder Arbeitsstunden zu leisten. Für 2024 wurden 12 Stunden pro ordentliches Mitglied (mit Garten!) festgelegt. Die Zahl der Gemeinschafts-Arbeitsstunden werden jährlich je nach Bedarf vom Vorstand festgelegt und von den Obleuten organisiert und überwacht.
Gemeinschafts-Arbeitsstunden können in den Monaten April bis einschließlich Oktober geleistet werden. Falls Anderes auf den Aushangtafeln nicht mitgeteilt wird, treffen sich die teilnehmenden Mitglieder jeweils am Samstag in um 9 Uhr vor dem Vereinsheim.
Sofern betroffene Mitglieder zu den genannten Zeiten absolut nicht teilnehmen können, können mit dem Vorstand Sondervereinbarungen getroffen werden.
Für nicht geleistete Gemeinschaft-Arbeitsstunden werden pro Stunde 20 € als Ersatzleistung berechnet und mit der Jahresrechnung eingezogen.
10. Unsere Obleute sind:
Ryszard Aberbuch
Alexander Boos
Tobias Wricke
11. Wichtige Mitteilungen in Vereinsangelegenheiten, Termine und Einladungen zu Versammlungen etc. werden in der Mitgliederversammlung, immer aber rechtzeitig auf den Aushangtafeln mitgeteilt. Sie gelten dann als allen Mitgliedern rechtsverbindlich mitgeteilt.
12. Pünktliche und restlose Zahlung der Jahresrechnung ist absolute Voraussetzung für das Bestehenbleiben der Mitgliedschaft im Verein und den Bestand des Pachtvertrages.
Fazit: Dieses Merkblatt nimmt nur auf einen Teil der Punkte Bezug, die unser Vereins Leben bestimmen und regeln. Bitte informieren Sie sich vollständig durch das baldige Lesen der Vereinssatzung und der zugehörigen Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Wir empfehlen zudem, unsere Internetseiten aufzusuchen unter
Wichtiger Merksatz: Der Verstoß anderer Mitglieder gegen geltende Regeln entschuldigt eigene Verstöße nicht! Dies ist ein allgemein gültiger Rechtsgrundsatz und gilt so auch in unserem Vereins Leben unumstößlich.
Wir wünschen Ihnen nun, trotz der vielen Regeln, aber auch im Schutze der vielen Regeln, viel Freude an Ihrem Kleingarten sowie gute Kontakte zu den Nachbarn und zu allen Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern unseres Vereins. Zu einer regen Teilnahme am Vereins Leben laden wir Sie recht herzlich ein.
Gut Grün!
aktueller Stand: Bottrop, 27. 03.2024
gez.: Der Vorstand