Die Mitgliederversammlung

 

Unsere Mitgliederversammlung ist das oberste Organ unseres Vereins. Grundlage ihrer Arbeit sind die entsprechenden Bestimmungen aus unserer Vereinssatzung und gegebenenfalls ergänzender Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Sie ist gemäß den Bestimmungen der Vereinssatzung gegenüber dem Vorstand weisungsbefugt.

 

Die Mitgliederversammlung tagt mit der Hauptversammlung im Frühjahr und einer weiteren Versammlung im Herbst zweimal im Jahr. Auf Antrag von mindestens 25% der Mitglieder können zudem außerordentliche Mitgliederversammlungen stattfinden.

 

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand per „Bericht des Vorstandes“ über dessen Arbeit im vergangenen Geschäftsjahr unterrichtet. Dazu gehört der Kassenbericht des Kassierers und der über Vorhaben im künftigen  Geschäftsjahr berichtende Haushaltsplan.

 

Das von der Mitgliederversammlung installierte Organ Kassenprüfung, in anderen Vereinen auch Revision genannt, hat die Aufgabe, die Arbeit des Vorstandes im Sinne der Mitgliederversammlung zu überwachen und der Mitglieder-versammlung gegebenenfalls die Entlastung des Vorstandes zu empfehlen. Wichtigstes Instrument der Kassenprüfer ist dabei das regelmäßig stattfindende Prüfen der Vereinskasse.